Die meisten Männer betreiben von früher Jugend an Selbstbefriedigung. Wie häufig, das hängt vor allem von der Möglichkeit ab, partnerschaftliche Sexualität zu leben. Wer zu selten Geschlechtsverkehr hat, masturbiert häufiger. Aber egal ob Single oder in Partnerschaft, wenn Männer sich selbst befriedigen, nutzen sie zur Stimulierung ihrer sexuellen Erregung (zumindest gelegentlich) Pornografie. Auch wenn Heranwachsende beiderlei Geschlechts heutzutage frühzeitig mit Pornografie in Kontakt kommen, die Nutzer von Pornografie sind zu 90% männlich. Deshalb ist das Gros der heutzutage via Internet auf vielen kostenlosen Plattformen bereit gestellten Videoclips auch für Männeraugen gedacht. Die partnerschaftliche Nutzung zur gemeinsamen Erregung ist – zumindest bei heterosexuellen Paaren – relativ selten.
Charakteristisch für Pornografie ist, dass sie sexuell erregen soll. Bei aller Detailliertheit der Darstellung sexueller Handlungen sind Pornos fiktionale Phantasieprodukte, die ebenso vielfältig wie stereotyp alle nur erdenklichen sexuellen Praktiken zeigen. Aufgrund ihrer realitätsunangemessenen Darstellung von Sexualität gilt Pornografie als kinder- und jugendgefährdend. Der Strafgesetzparagraf 184 regelt den Umgang mit Pornografie . Danach machen sich Erwachsene strafbar, wenn sie unter 18jährigen Pornos zugänglich machen. Ein volljähriger Mann kann nach geltender Rechtslage mit einer Partnerin oder einem Partner über 14 auf der Basis beiderseitigen Einverständnisses Geschlechtsverkehr haben, gemeinsam einen Porno zu schauen wäre dagegen ein Gesetzesverstoß. Generell nicht verbreitet werden dürfen Pornos, die Gewalttätigkeiten zeigen oder Sex mit Tieren. Um Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen ist bereits der Besitz von Kinderpornografie strafbar, ja sogar die Suche danach, z.B. im Internet. Seit 2008 ist gesetzlich auch festgelegt, dass Abbildungen, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften)” nicht hergestellt und verbreitet werden dürfen.
Obwohl es viele Vermutungen über (vor allem negative) Wirkungen der Pornografie gibt und unzählige Studien, sind gesicherte Erkenntnisse rar, insbesondere über Langzeitwirkungen. Dass es Wirkungen gibt, ist unbestritten, insbesondere ganz unmittelbare: wer zielgerichtet sucht und findet, wird das aufgrund der sexuell erregenden Wirkung tun, wer ungewollt mit Pornos konfrontiert wird, kann Ekel oder Scham empfinden, das hängt von vielen Faktoren ab, von der Erfahrung des Nutzers und vor allem vom Inhalt der Darstellungen. Immer wieder wird behauptet, dass häufige Pornonutzung abstumpfen würde. Inzwischen ist nachgewiesen, dass eher das Gegenteil der Fall ist: die bei ersten Kontakten mit Pornografie noch relativ unkritischen Jungen gewinnen mit anwachsender Erfahrung ein zunehmend differenziertes Urteilsvermögen. Pornonutzer brauchen für ihre sexuelle Erregung nicht eine immer stärkere Dosis, sondern lehnen i.d.R. Gewalt und bizarre Praktiken ab, erleben sie nicht als erregend (was nicht ausschließt, dass v.a. Jugendliche auch die skurrilen Sphären der Pornowelt aus Neugierde erkunden). Erwiesen ist auch, dass die meisten Jungen und Männer, die online Pornografie nutzen, auch offline aktiver sind, d.h., sie flüchten nicht in ein virtuelles Pornotopia, sondern sie sind sexuell interessiert, aktiv, neugierig und sie können gut zwischen der pornografischen Sexualität und der partnerschaftlichen Realität unterscheiden. Gefährdet im Sinne der Entwicklung einer Internet- bzw. Pornosucht sind lediglich Männer, denen es nicht gelingt, in der Realität befriedigende sexuelle Beziehungen einzugehen. Wer ebenso exzessiv wie unbefriedigt im Internet unterwegs ist, und daran etwas ändern möchte, sollte sich psychotherapeutische Hilfe suchen.
Porf. Dr. Konrad Weller
Gesetzliche Regelung:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
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