Schutzalter

Ab wann darf man in Deutschland Sex haben?

Als Schutzalter wird das Alter bezeichnet, ab dem der Gesetzgeber einer Person die Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen attestiert.
Unter solchen Handlungen ist nicht nur penetrativer Sex zu verstehen, auch Kuscheln, Streicheln, Petting und Selbstbefriedigung zählen dazu. Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität sind die seelische sowie körperliche Reife einer Person. Diese wird staatlicherseits in Deutschland Personen unter 14 Jahren abgesprochen. Das dient dem Schutz der Minderjährigen vor sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt. So ist eine sexuelle Handlung mit Personen unter 14 Jahren immer eine Straftat.

Das gilt auch, wenn unter 14-jährigen Pornographie gezeigt, in ihrem Beisein masturbiert wird usw. Der Körperkontakt mit dem Kind ist dafür nicht erforderlich, wie § 176a StGB klarstellt.
Strafbar macht sich auch, wer Jugendliche (auch über 14-jährige) für sexuelle Handlungen bezahlt, durch Geld oder andere (materielle) Dinge, oder ihnen Pornographie, egal welcher Art und Weise, überlässt oder zeigt. Pornographie ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Wird das Schutzalter erreicht, dürfen Jugendliche ab 14 Jahren grundsätzlich ihre Sexualität nach eigenem Ermessen ausleben, sofern ihr Gegenüber ebenfalls das vierzehnte Lebensjahr erreicht hat. Hier gibt es keine Altersgrenze nach oben, was die andere Person betrifft – diese kann auch deutlich älter sein (Die Elternrechte bleiben aber bestehen).

Achtung: Hiervon ausgeschlossen sind Erwachsene in einer Garantenstellung, die schutzbefohlene Jugendliche (14-18 Jahre) erziehen, ausbilden, betreuen oder eine Zwangslage ausnutzen. Sprich: zu denen ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis besteht. Das sind z.B. Lehrer*innen, Trainer*innen oder Berufsausbilder*innen.

Was grundsätzlich – unabhängig vom Alter der Beteiligten – gilt: Eine sexuelle Handlung ist immer strafbar, wenn eine Person nicht freiwillig handelt. Unabhängig vom Alter darf niemand zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.

Gut zu wissen:

  • Personen unter 14 Jahren sind vor dem Gesetz „schuldunfähig“ und können nicht strafrechtlich belangt werden. Ab 14 Jahren aber durchaus.
  • Das Schutzalter ist je nach Land unterschiedlich. In Frankreich liegt es zum Beispiel bei 15 Jahren.

Philipp Becker

Quellen:

https://polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem

https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/sexualitaet-leben

https://www.recht-relaxed.de/WebS/RechtRelaxed/DE/KoerperSex/SexVerhuetung/sexVerhuetung_node.html

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