Stellungnahme der Landeshauptstadt Dresden zum Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG).
Im Juli dieses Jahres hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG)“ veröffentlicht. Dieser Entwurf wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Für die einen gehen die Konsequenzen des Gesetzes nicht weit genug und sie fordern das endgültige Verbot von Prostitution. Für die anderen bedeutet das vorgeschlagene Gesetz eine weitgehende Beeinträchtigung bzw. Behinderung ihrer Tätigkeit. Dies schließt Betreiberinnen und Betreiber, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, aber auch Fachberatungsstellen und Gesundheitsämter mit ein. Viele Stellungnahmen von verschiedensten Expertinnen und Experten sind seither veröffentlicht worden, die sich gegen die Umsetzung dieses Gesetzes richten, da es dem ausgesprochenen Ziel, Personen, die in der Prostitution tätig sind, zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, nicht gerecht wird.
- Auf die Landeshauptstadt Dresden würden folgende Konsequenzen des Gesetzentwurfes zukommen:
Die Prostitutionsszene in Dresden würde sich nach der Einführung deutlich verändern. Die bisher kleinteilige Szene mit häufig selbstständig geführten Wohnungen würde verschwinden und größere Bordelle würden entstehen. Durch umfangreiche Auflagen und Verpflichtungen, die für kleinere Einrichtungen kaum zu leisten sind, wird selbstbestimmtes Arbeiten, wie sie in diesen Wohnungen möglich ist, erschwert bzw. verhindert und damit einer Zentralisierung des Marktes Vorschub geleistet. Kriminelle Strukturen würden damit eher gefördert, als unterbunden. - Frauen und Männer, die aus Nichtwissen, aus Angst vor Stigmatisierung und Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben oder schlicht aus Verweigerung dem Gesetz zuwiderhandeln, wären für Hilfs- und Beratungsangebote nicht mehr erreichbar.
- Die über Jahre aufgebaute, bewährte Präventionsarbeit der Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Infektionen im Gesundheitsamt Dresden würde sich von einem anonymen und kostenlosen Dienstleistungsangebot aus Untersuchungen, Behandlung und spezifischer Beratung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in eine administrative Tätigkeit verwandeln. „Beratungsgespräche“, die auf Vertrautheit und fachlicher Kompetenz, aber auch auf Anonymität und Zugewandtheit beruhen, würden zu Informationsgesprächen degradiert, die z.T. auch nicht mehr anonym durchgeführt werden könnten.
Die Landeshauptstadt Dresden hat deshalb ebenfalls mit einer Stellungnahme reagiert, die den Gesetzesentwurf ablehnt, da abzusehen ist, dass sich sowohl die Tätigkeit des Gesundheitsamtes, als auch die Prostitutionsszene in Dresden verändern würde (Link zum Papier pdf:592kb). Sibylle Homt